§ 1 Geltungsbereich
(1.) Die Firma Davidy.info (im folgenden Provider genannt)
erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen
Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich
auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie
finden auch dann keine Anwendung, wenn der Provider ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz
von Davidy.info zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die
AGBs in schriftlicher Form vom Provider erhältlich. Zusätzlich
sind sie online auf der Homepage des Providers abrufbar. Der Kunde
bestätigt durch seinen Abschluss des Webhostingvertrages,
das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis
zu nehmen. Durch seine Nutzung erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
als gültige Vertragsgrundlage an.
(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
dem Kunden per Brief oder E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
schriftlich kündigen, sofern der Provider die allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Provider weist den Kunden
auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem
Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit
Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Provider
und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§ 2 Leistungen des Providers
(1.) Der Provider verpflichtet sich, die für den Kunden im
Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität
und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen.
(2.) Der Provider leistet bei Webhostingverträgen technische
Unterstützung in Form von E-Mail Support (Hotline). Dieser
technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht des Providers.
Vielmehr ist eine freiwillige Serviceleistung des Providers auf
Gefälligkeitsbasis, den dieser im Rahmen seiner zeitlichen
und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Der Provider
ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten.
Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit.
Der Provider verpflichtet sich, auf Zeiträume, in denen keine
technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch E-Mail
oder in sonst geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch
auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten
oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.
(3.) Soweit der Provider kostenlose Leistungen und Dienste erbringt
(z.B. kostenlose Einrichtung von E-Mail - Adressen ), können
diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche eingestellt
werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich
hieraus nicht.
§ 3 Obliegenheiten des Kunden
(1.) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten selbst
Verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür,
dass die Seiten nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge
verstoßen. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere
dann nahe, wenn die Seiten pornographische oder politisch extremistische
Informationen oder Angebote beinhalten.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch Querverweise
(Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine eigene
Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können.
(2) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren
und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider
behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen
zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt
werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann,
wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für
die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
(3.) Der Kunde ist bei juristisch fragwürdigen Inhalten verpflichtet,
den Provider umgehend zu informieren. Der Provider ist in einem
solchen Falle berechtigt (und nach dem Gesetz verpflichtet), die
Veröffentlichung der Seiten über seinen Internet-Server
zu unterbinden. Dies geschieht in der Regel durch die Sperrung des
Zugangs zu der Internet-Domain des Kunden sowie die fristlose Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Der Provider ist darüber hinaus
berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresentgelts
für den Webhostingvertrag zu verlangen.
(4.) Der Kunde stellt den Provider von etwaigen Ansprüchen
Dritter, die auf inhaltliche Mängel der Internet-Seite beruhen
frei.
(5.) Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes
Rechnung zu tragen. Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang
zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst über
die Internetleitung speichern, ändern, ergänzen oder löschen
kann (Online Editor, File Transfer Protocol - FTP).
Der Provider stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten
Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort
streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt oder die Vermutung besteht, dass
unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen
lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich.
Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen
Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen,
frei.
(6.) Der Kunde stellt dem Provider die E-Mail-Adressen 'postmaster' und 'abuse' zu dem entsprechenden Domain-Namen zur Verfügung. Diese benötigt der Provider zur Verwaltung und können nicht vom Kunden beansrucht werden.
§ 4 Änderung von Kundendaten
Der Kunde hat dem Provider unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail- Adresse sowie jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 5 Haftung
(1.) Für etwaige Schäden haftet der Provider für sich
und seine Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund
einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls der Provider
oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht
(Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit
des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen
ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Jahresbetrages
begrenzt. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-
Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.
(2.) Bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der Server-Hardware)
gilt die unter § 3 Ziffer (5.) genannte Haftungsregelung.
Der Kunde verpflichtet sich, von Ihm erkannte Störungen dem
Provider unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, wird
der Provider von jeglicher Haftung frei. Ab einer Ausfallzeit von
zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren
ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig
nach Wahl des Providers rückerstattet oder verrechnet. Dies
gilt nicht wenn die Ausfallzeit auf einen Umstand beruht, den der
Provider nicht zu vertreten hat.
(3.) Für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes,
inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann der Provider
keinesfalls haftbar gemacht werden.
(4.) Der Provider haftet nicht
für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich
geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige
Folgen haben kann.
§ 6 Datensicherung
Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des Providers befinden. Der Provider ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die von Ihm gesicherten Datenbestände an den Provider auf dessen Aufforderung hin unentgeltlich zu Übermitteln.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten und Bestandsdaten des Providers oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesonders für Abrechnungszwecke erforderlich ist.
§ 8 Überschreitung des Datentransfervolumens
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen
(aus HTTP, FTP und E-Mail) innerhalb eines laufenden Monats die in
der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt,
wird der Provider den Kunden hierüber informieren.
Zusätzlicher Datentransfer wird nach der aktuellen Preisliste
des Providers abgerechnet.
§ 9 Kündigung
(1.) Alle vom Provider angebotenen Webhosting- Vertragspakete haben
eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, die sich automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr verlängert, wenn der eine Teil nicht
bis 4 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich dem
anderen Teil mitgeteilt hat. Das Recht des Providers zur außerordentlichen
Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(2.) Soweit vom Provider vertragsbedingte Vorleistungen (z.B. vorab
zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain- Registrierungsbehörden)
erbracht wurden, kann der Provider im Falle einer Kündigung
durch den Kunden Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten
verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen
und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen
Kündigung des Providers entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.
(3.) Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann der Provider weitere vertragliche Leistungen ohne nochmalige Ankündigung verweigern und außerdem fristlos Kündigen.
(4.) Der Kunde bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch DE-Nic zugeteilten Domain- Namen. Er trägt alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem zugeteilten Domain- Namen.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw.), die die Leistung des Providers wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Provider, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Provider unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.
§ 11 Zahlungsbedingungen für Webhostingverträge
(1.) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung
für den ersten Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des
monatlichen Entgelts berechnet wird.
(2.) Alle Account-Gebühren für Webhostingverträge
sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im voraus, spätestens
am 3. Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten. Sämtliche
Rechnungen des Providers sind mit Zugang der Rechnung fällig.
(3.) Einmalige Einrichtungsgebühren können nicht rückerstattet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Webspace in Verzug, so behält sich der Provider nach entsprechender E-Mail- Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der E-Mail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.
(4.) Rückständige Zahlungen sind mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere die Geltendmachung höherer Zinssätze, vorbehalten.
(5.) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages (in der Regel ein Betrag, der zwei Monatsentgelten entspricht) oder der Gefährdung der Zahlungsforderung des Providers wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist der Provider berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
(6.) Der Provider garantiert grundsätzlich eine Preisstabilität für die im Webhostingvertrag festgelegte Vertragsdauer. Sollten aus unvorhersehbaren Gründen Preiserhöhungen notwendig werden, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht. Der Provider weist den Kunden im Bedarfsfalle auf dieses Kündigungsrecht hin.
(7.) Alle Zahlungen sind in EURO zu erbringen.
§ 12 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Provider und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
§ 13 Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstiges
(1.) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Providers. Der Provider kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist Speicher, Deutschland.
(2.) Der unter §13 Ziffer (1.) Gerichtsstand gilt auch, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3.) Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen
inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(4.) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen
Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Der Kunde darf nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aufrechnen.
(5.) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem
Wege an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für die
Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(6.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auf jeden Fall
sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung eine Ersatzklausel zu vereinbaren,
die in zulässiger und durchführbarer Weise die Vertragslücke
im Sinne des Vertrages schließt.
Speicher, den 24.4.2007
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